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Tipps zur Vorbeugung

Opfer:

Opfer verfügen über eine Vielzahl von Rechten im Strafverfahren. Dazu gehören beispielsweise:

  • die Begleitung eines Opfers zu Zeugenvernehmungen
  • die / der kostenlose Opferanwältin / Opferanwalt
  • die Prozesskostenhilfe
  • die Nebenklage
  • die Akteneinsicht
  • das Adhäsionsverfahren (Möglichkeit, Entschädigungsansprüche direkt in das Strafverfahren mit einzubringen)
  • die Benachrichtigung des Opfers über den Ausgang eines Verfahrens
  • die Benachrichtigung des Opfers über die Entlassung oder den Hafturlaub eines Täters.
  • Bestimmte Rechte gelten nur für Opfer von schwerwiegenden Gewaltstraftaten. Die einzelnen Regelungen mit Erläuterungen können dem bundesweit abgestimmten justiziellen Merkblatt "Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren" entnommen werden.
  • Opferentschädigungsgesetz (OEG): Wenn Opfer durch die Tat gesundheitliche Beeinträchtigungen körperlicher und / oder seelischer Art erlitten haben, können Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) beantragt werden. Über Versorgungsansprüche nach dem OEG informieren landesspezifisch Versorgungsämter, Landschaftsverbände und Opferhilfeeinrichtungen, beispielsweise der WEISSE RING.

Helfer / Zeuge:

  • Ich helfe, ohne mich selbst in Gefahr zu bringen.
  • Ich fordere andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf.
  • Ich beobachte genau und präge mir Tätermerkmale ein.
  • Ich organisiere Hilfe unter Notruf 110.
  • Ich kümmere mich um Opfer.
  • Ich stelle mich als Zeuge zur Verfügung.
  • Als Zeuge von Straftaten nicht einfach wegschauen, sondern schnellstmöglich die Polizei alarmieren.
  • Als Zeuge von Gewalttaten - Körperverletzung, Raub, Vandalismus - je nach Lage nicht unbedingt selbst einschreiten, jedenfalls aber schnellstmöglich die Polizei alarmieren.
  • Als Opfer in der Öffentlichkeit den Zeugen die Situation deutlich machen - zum Angreifer sprachliche Distanz schaffen (duzen lässt private Auseinandersetzung vermuten), Umstehende ausdrücklich um Hilfe bitten ("Helfen Sie mir doch").
  • Als Opfer in der Öffentlichkeit einzelne, anscheinend kompetente Zeugen gezielt ansprechen ("Sie, der Herr in der Lederjacke, ...").
  • Als Opfer in der Öffentlichkeit einzelne, anscheinend kompetente Zeugen um konkrete Handlungen bitten ("... , rufen Sie doch die Polizei!").

Weitere Informationsmedien (Bezug siehe unten)

Helfer / Zeugen:

  • Faltblatt und Infokarte "Aktion tu was"

Präventionszentrum der Polizei Bremen / www.polizei-beratung.de

Die Falt- und Merkblätter, sowie die Broschüren, Medienpakete und weitere Informationen erhalten Sie bei:

  • Präventionszentrum der Polizei Bremen

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    Das Präventionszentrum berät sie kostenlos, individuell und produktneutral.

    Es bietet Ihnen: verhaltensorientierte Beratungen für jedermann, sicherungstechnische Beratungen für Wohnobjekte, Gewerbebetriebe und Behörden (auch während der Bauphase) und jeden Monat Informationen im Rahmen eines Themenabends.

    Neue Öffnungszeiten ab dem 17. April 2012:
    montags und dienstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr.

    Am Wall 195 (2. Etage)
    28195 Bremen

    0421 / 362 19 003
    0421 / 362 19 009
    E-Mail

    WWW: www.polizei.bremen.de
  • Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

    Foto von


    Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) verfolgt seit nunmehr 40 Jahren das Ziel, die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und andere Präventionsträger über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufzuklären.

    Dies geschieht unter anderem durch kriminalpräventive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und durch die Entwicklung und Herausgabe von Medien, Maßnahmen und Konzepten, welche die örtlichen Polizeidienststellen in ihrer Präventionsarbeit unterstützen.

    Zentrale Geschäftsstelle
    Taubenheimstraße 85
    70372 Stuttgart

    WWW: www.polizei-beratung.de