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Waffenverbotszone

Das Ziel der Waffenverbotszone ist, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen. Die Waffenverbotszone gilt seit dem 1. Februar 2009 für ein bestimmtes Gebiet im Bereich des Bremer Hauptbahnhofes. In dieser ist gemäß Verordnung des Senats der Freien Hansestadt Bremen und des Stadtamts Bremen das Führen von Waffen und von besonders gefährlichen Gegenständen verboten.


Seit dem 14. Mai 2011 ist in der Waffenverbotszone ebenfalls das Tragen von Kleidungsstücken mit Emblemen oder Symbolen bestimmter Gruppierungen verboten.

Themenfelder
sozialer Raum
Laufzeit
01.01.2008 - 01.01.2016
Umsetzungsort
Bremen
Kontakt
Stadtamt Bremen

Das Stadtamt ist die zentrale Dienstleistungsbehörde der Stadtgemeinde Bremen. Zu ihrem Aufgabenspektrum gehören Personenstands- angelegenheiten ebenso wie Melde-, Fahrzeug-, Ordnungs-, Gewerbe- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sowie Angelegenheiten der ausländischen Mitbürger. Der Servicegedanke steht bei der Wahrnehmung der vielfältigen Ordnungsaufgaben im Vordergrund der Tätigkeit.

In den "BürgerServiceCentern" mit bürgerfreundlichen Öffnungszeiten werden Dienstleistungen "aus einer Hand" angeboten. Dort können z.B. neben der Anmeldung eines Kraftfahrzeugs auch ein internationaler Führerschein oder ein Reisepass beantragt werden.

Stresemannstraße 48
28207 Bremen
Tel.: (siehe Webseite)
Fax: 0421 / 361 69 08
E-Mail: office@stadtamt.bremen.de

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