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Waffenverbotszone

Das Schild für die Waffenverbotszone

Seit dem 01. Februar 2009 gilt für ein bestimmtes Gebiet im Bereich des Bremer Hauptbahnhofs eine Waffenverbotszone.

In dieser ist gemäß Verordnung des Senats der Freien Hansestadt Bremen und des Stadtamts Bremen das Führen von Waffen und von besonders
gefährlichen Gegenständen verboten.

Seit dem 14. Mai 2011 ist in der Waffenverbotszone ebenfalls das Tragen von Kleidungsstücken mit Emblemen oder Symbolen bestimmter Gruppierungen verboten.

Das Ziel ist, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen.

Weitere Informationen zur Waffenverbotszone finden Sie auf der Homepage des Stadtamts Bremen.