Sie sind hier:

Waffenverbotszone

Gemäß Verordnung des Senats der Freien Hansestadt Bremen und des Stadtamts Bremen ist das Führen von Waffen und von besonders gefährlichen Gegenständen sowie das Tragen von Kleidungsstücken mit Emblemen oder Symbolen bestimmter Gruppierungen in der Waffenverbotszone verboten.

Das Ziel ist es, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen. WEITER

Allgemeine Informationen

Weil Kriminalität niemals monokausal zu erklären ist, muss auch die Kriminalprävention vielschichtige Ansätze unternehmen, um die kriminalitätsbegünstigende Faktoren zu minimieren. Ein Ansatz liegt in der Veränderung des Wohnumfeldes der Menschen. Erkenntnisse aus der Kriminalprävention können in städtebauliche Maßnahmen und Planungen (bauliche, räumliche, infrastrukturelle und soziale Gestaltungselemente) einbezogen werden, um so zur Entstehung und Neugestaltung von "angstfreien Stadträumen" beizutragen und Kriminalität im Vorfeld zu verhindern.

Dies geschieht zum Beispiel durch Erhöhung der technischen Sicherung oder bauliche Veränderung, um die objektive Sicherheit zu erhöhen (Einsehbarkeit und Überschaubarkeit von Eingängen, Fluren, Parkplätzen), welches zu einer Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls führt. Wichtig hierbei ist ebenfalls eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit sowie die Beteiligung der Bürger.

Präventionszentrum der Polizei Bremen / www.polizei-beratung.de

Die Falt- und Merkblätter, sowie die Broschüren, Medienpakete und weitere Informationen erhalten Sie bei:

  • Präventionszentrum der Polizei Bremen

    Foto von


    Das Präventionszentrum berät sie kostenlos, individuell und produktneutral.

    Es bietet Ihnen: verhaltensorientierte Beratungen für jedermann, sicherungstechnische Beratungen für Wohnobjekte, Gewerbebetriebe und Behörden (auch während der Bauphase) und jeden Monat Informationen im Rahmen eines Themenabends.

    Neue Öffnungszeiten ab dem 17. April 2012:
    montags und dienstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr.

    Am Wall 195 (2. Etage)
    28195 Bremen

    0421 / 362 19 003
    0421 / 362 19 009
    E-Mail

    WWW: www.polizei.bremen.de
  • Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

    Foto von


    Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) verfolgt seit nunmehr 40 Jahren das Ziel, die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und andere Präventionsträger über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufzuklären.

    Dies geschieht unter anderem durch kriminalpräventive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und durch die Entwicklung und Herausgabe von Medien, Maßnahmen und Konzepten, welche die örtlichen Polizeidienststellen in ihrer Präventionsarbeit unterstützen.

    Zentrale Geschäftsstelle
    Taubenheimstraße 85
    70372 Stuttgart

    WWW: www.polizei-beratung.de